Skip to main content
Business-Schreibtisch mit Tastatur, Berichtsdiagramm, Stift und Tablet auf weißem Tisch.

Benutzerordnung

§ 1
Aufgaben der Kreismedienzentren

Die Kreismedienzentren in Reutlingen und in Münsingen erfüllen im Rahmen der vorhandenen Mittel die Aufgaben, die sich aus der Verwendung von audio-visuellen Medien (z. B. Filme, Videos, DVD’s usw.) in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der staatlich anerkannten Schulen, sowie in der Jugendpflege und der Erwachsenenbildung im Kreisgebiet ergeben.


§ 2
Entgeltregelung   

(1) Das Entgelt für die Inanspruchnahme der Kreismedienzentren richtet sich nach der Tarifordnung des Landkreises. Diese Tarifordnung mit dem Verzeichnis der Entgelte kann in den Kreismedienzentren eingesehen werden.
(2) Nach der derzeit geltenden Tarifordnung sind öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Privatschulen (sofern sie die pauschalen Nutzungsgebühren an das Landesmedienzentrum entrichten) vom Entgelt befreit. Das gleiche gilt, wenn die Kreismedienzentren zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung in Anspruch genommen werden. Eine gewerbliche oder im Interesse Einzelner liegende Inanspruchnahme ist stets entgeltpflichtig. Das Entgelt wird nicht nach der Dauer der tatsächlichen Benutzung, sondern nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände von den Kreismedienzentren bemessen; gerechnet wird dabei jeder begonnene Arbeitstag wobei der Tag der Entleihe nicht mit gerechnet wird. Mindestens ist jedoch 1 Tagesentgelt zu entrichten.

(3) Versandkosten sind von allen Benutzern, ausgenommen der von der Entrichtung eines Entgeltes befreiten Schulen im Landkreis Reutlingen und den Kreis-und Stadtmedienzentren, zu tragen, auch wenn sonst Entgeltfreiheit besteht.

(4) Das Entgelt ist an die Kreiskasse Reutlingen zu zahlen. Barzahlungen können über die Zahlstelle der Kreiskasse bei den Kreismedienzentren erfolgen.

(5) Eventuell fällig werdende GEMA-Gebühren gehen stets zu Lasten des Benutzers.

§ 3
Überlassung von Geräten und Wiedergabematerial

(1) Die Überlassung von Geräten soll mindestens 1 Woche, von audio-visuellen Medien mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Zeitpunkt bei den Kreismedienzentren beantragt werden. Eine Überlassung ist nur möglich, sofern es das Lizenzrecht erlaubt.

(2) Geräte und Wiedergabematerial sind vom Benutzer bei den Kreismedienzentren abzuholen. Auf Wunsch des Benutzers kann Wiedergabematerial versandt werden; auf § 2 Abs. 3 wird hingewiesen.


§ 4
Benutzungsdauer

(1) Die Benutzungsdauer beträgt in der Regel 1 Woche. Die Kreismedienzentren können in begründeten Fällen eine kürzere Benutzungsdauer festlegen und die vorzeitige Rückgabe von Geräten und Wiedergabematerial verlangen.

(2) Eine Verlängerung der Benutzungsdauer ist möglich, wenn die Erlaubnis des zuständigen Kreismedienzentrums vor dem Rückgabetag eingeholt worden ist.

§ 5
Behandlung der Geräte und der audio-visuellen Medien

(1) Geräte und audio-visuellen Medien sind von den Benutzern pfleglich zu behandeln. Die Geräte dürfen nur von Personen bedient werden, die mit der Bedienung vertraut sind, bzw. eine entsprechende Ausbildung nachweisen können.

(2) Bildserien sind vor der Rückgabe zu reinigen und zu ordnen; Filme dürfen nach dem letzten Durchlauf nicht zurückgespult werden; Videos sind zurückgespult abzugeben.

(3) Der Benutzer hat bei der Rückgabe auf entstandene Schäden hinzuweisen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung von Geräten und audio-visuellen Medien entstanden sind, haftet der Benutzer. Transport und Versand von Geräten und Wiedergabematerial gehen in jedem Fall auf Gefahr des Benutzers.

(4) Eine Weitergabe an Dritte oder die Verwendung der Gegenstände zu artfremden Zwecken ist nicht statthaft.

§ 6
Ausschluss

Benutzer, die wiederholt gegen diese Benutzerordnung verstoßen, können von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.


§ 7
Inkrafttreten

Diese Benutzerordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Benutzerordnung vom 5. November 1974.

 
Reutlingen, den 16.01.06

Thomas Reumann
Landrat

Ansprechpartner Reutlingen:

Frau Wegner
07121/480-1370
makerspace@kmz-reutlingen.de

Verwaltung
07121/480-1371
verwaltung@kmz-reutlingen.de

Frau Schubert 
07121/480-1372 
  verleih@kmz-reutlingen.de

Ansprechpartner Münsingen:

Frau Baur
Frau Walter
 07381/932928 0
 oder
 verleih@kmz-muensingen.de