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LANDRATSAMT REUTLINGEN
TARIFORDNUNG

für die Benutzung kreiseigener Einrichtungen
– Schulen und Kreismedienzentren –
gültig ab 01.01.2017

A
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für die Inanspruchnahme kreiseigener Einrichtungen erhebt der Landkreis privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe nachstehenden Verzeichnisses.

2. Soweit Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, wird die Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich erhoben.

3. Der Schuldner hat die zur Festsetzung des Entgelts erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das Landratsamt kann schriftliche Auskunft verlangen.

4. Soweit das Entgelt innerhalb eines Rahmens festzusetzen ist, bemisst sich seine Höhe nach dem persönlichen und sächlichen Aufwand sowie nach dem Umfang der Inanspruchnahme.

5. Das Entgelt wird zur Zahlung fällig mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner. Die Leistung des Landkreises kann davon abhängig gemacht werden, dass ein Vorschuss oder Sicherheit geleistet wird.

6. Soweit im Verzeichnis nichts anderes gesagt ist, sind mit dem Entgelt auch die dem Landkreis erwachsene Auslagen abgegolten.

5
Inanspruchnahme der Kreismedienzentren

5.1 Öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Privatschulen (sofern diese die pauschalen Nutzungsgebühren an das Landesmedienzentrum entrichten) sind von den Entgelten nach Ziffer 5.5 befreit. Das gleiche gilt, wenn die Kreismedienzentren zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung (z.B. Vereine, Seniorenclubs) in Anspruch genommen werden. Eine gewerbliche oder im Interesse Einzelner liegende Inanspruchnahme ist aber stets entgeltpflichtig.

5.2 Die Entgelte nach Ziffer 5.5 werden nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände von dem Medienzentrum bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.B. Samstage, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet.

5.3 Bei Überschreitung der festgelegten Verleihzeiten kann für jeden weiteren Tag pro Gerät oder Medium zusätzlich zum normalen Entgelt ein Entgelt in Höhe von 5,00 EUR berechnet werden.

5.4 Für Leihvorgänge und Dienstleistungen, die nicht in dieser Tarifordnung erfasst sind, kann der Leiter des Kreismedienzentrums in Anlehnung an die vorliegenden Sätze der Tarifordnung ein Entgelt in Höhe von 3,00 EUR bis 120,00 EUR festsetzen.

Lfd.

Nr.

Art der Benutzung

Entgelt

EUR

5.5

Entgeltsätze je Tag für den Verleih von

a)

Projektionstechnik:

Diaprojektoren

15,00

Dokumentenkameras

15,00

Overheadprojektoren

15,00

Super-8mm-Projektoren

15,00

16mm-Projektoren

50,00

Beamer Standard

50,00

Beamer Lichtstark

100,00

b)

Video/Bildtechnik:

VHS/DVD Player / DVD/BluRay-Player

15,00

Videokamera

30,00

Digitale Fotokamera Einzelgerät

15,00

Digitale Fotokameras Set

30,00

Filmschnittsystem

50,00

c)

Audiotechnik:

Lautsprecher mit integriertem Verstärker und CD/USB-Player klein

30,00

Lautsprecher mit integriertem Verstärker und CD/USB-Player groß

50,00

Digitale Audio-Recorder/Player

20,00

Mikrofon mit Zubehör

10,00

d)

Zubehör:

Gestell-Leinwand

30,00

Ständer- bzw. Cassetten-Leinwand

15,00

Video / Fotostativ

10,00

Beleuchtungstechnik klein

15,00

Beleuchtungstechnik groß

80,00

e)

Sonstiges

GPS-Einzelgerät

10,00

GPS-Koffer mit 4 Geräten

30,00

f)

Medien:

DVD, CD-ROM, DVD-ROM, Medienpakete

15,00

Videokassetten

10,00

Diareihen, Tonbildreihen, Folienbücher

5,00

16-mm-Film

15,00

g)

Inanspruchnahme von Personal des Kreismedienzentrums für Vorführungen von Filmen oder Lichtbildern samt Geräteauf- und -abbau und Zeitaufwand für Fahrten

1 Stundensatz

nach lfd. Nr. 6

Fahrtkosten pro km

0,40

h)

Ausbilden an Film oder Videogeräten je Teilnehmer

15,00

           

Lfd.

Nr.

Art der Benutzung

Entgelt

EUR

 

6

Stundensatz

 

Der volle Stundensatz (Personal-, Sach- und Gemeinkosten) beträgt derzeit für den

Mittleren Dienst

49,00

Gehobenen Dienst

65,00

Höheren Dienst

86,00

Diese Sätze gelten auch für Beschäftigte vergleichbarer Lohn- und Vergütungsgruppen.

Ansprechpartner Reutlingen:

Frau Wegner
07121/480-1370
makerspace@kmz-reutlingen.de

Verwaltung
07121/480-1371
verwaltung@kmz-reutlingen.de

Frau Schubert 
07121/480-1372 
  verleih@kmz-reutlingen.de

Ansprechpartner Münsingen:

Frau Baur
Frau Walter
 07381/932928 0
 oder
 verleih@kmz-muensingen.de