TARIFORDNUNG für die Benutzung kreiseigener Kreismedienzentren
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemein
1. Für die Inanspruchnahme und Dienstleistungen kreiseigener Einrichtungen erhebt der Landkreis privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe nachstehenden Verzeichnisses.
2. Soweit Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, wird die Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich erhoben.
3. Der Schuldner hat die zur Festsetzung des Entgelts erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das Landratsamt kann schriftliche Auskunft verlangen.
4. Das Entgelt wird zur Zahlung fällig mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner. Die Leistung des Landkreises kann davon abhängig gemacht werden, dass ein Vorschuss oder Sicherheit geleistet wird.
5. Soweit im Verzeichnis nichts anderes gesagt ist, sind mit dem Entgelt auch die dem Landkreis erwachsene Auslagen abgegolten.
II. Benutzung kreiseigener Einrichtungen
1. Soweit das Entgelt innerhalb eines Rahmens festzusetzen ist, bemisst sich seine Höhe nach dem persönlichen und sächlichen Aufwand sowie nach dem Umfang der Inanspruchnahme.
4 Inanspruchnahme der Kreismedienzentren
4.1 Öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Privatschulen (sofern diese die pauschalen Nutzungsgebühren an das Landesmedienzentrum entrichten) sind von den Entgelten nach Ziffer 4.5 befreit. Das gleiche gilt, wenn die Kreismedienzentren zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung (z.B. Vereine, Seniorenclubs) in Anspruch genommen werden. Eine gewerbliche oder im Interesse Einzelner liegende Inanspruchnahme ist aber stets entgeltpflichtig.
4.2 Die Entgelte nach Ziffer 4.5 werden nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände von dem Medienzentrum bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.B. Samstage, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet.
4.3 Bei Überschreitung der festgelegten Verleihzeiten kann für jeden weiteren Tag pro Gerät oder Medium zusätzlich zum normalen Entgelt ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro berechnet werden.
4.4 Für Leihvorgänge und Dienstleistungen, die nicht in dieser Tarifordnung erfasst sind, kann der Leiter des Kreismedienzentrums in Anlehnung an die vorliegenden Sätze der Tarifordnung ein Entgelt in Höhe von 3,00 Euro bis 120,00 Euro festsetzen.
4.5 Entgeltsätze je Tag für den Verleih von
a) Projektionstechnik:
Diaprojektoren | 15,00 EUR |
Dokumentenkameras | 15,00 EUR |
Overheadprojektoren | 15,00 EUR |
Super-8-mm-Projektoren | 15,00 EUR |
16-mm-Projektoren | 50,00 EUR |
Beamer Standard | 40,00 EUR |
Beamer Lichtstark | 60,00 EUR |
b) Video/Bildtechnik:
VHS/DVD-Player, DVD/Blu-ray-Player | 15,00 EUR |
Videokamera | 30,00 EUR |
Digitale Fotokamera Einzelgerät | 15,00 EUR |
Digitale Fotokameras Set | 30,00 EUR |
Filmschnittsystem | 50,00 EUR |
Streamingsystem | 50,00 EUR |
c) Audiotechnik:
Lautsprecher mit integriertem Verstärker und CD/USB-Player klein | 30,00 EUR |
Lautsprecher mit integriertem Verstärker und CD/USB-Player groß | 50,00 EUR |
Digitale Audio-Recorder/Player | 20,00 EUR |
Mikrofon mit Zubehör | 10,00 EUR |
d) Zubehör:
Gestell-Leinwand | 30,00 EUR |
Ständer- bzw. Kassetten-Leinwand | 15,00 EUR |
Video-/Fotostativ | 10,00 EUR |
Beleuchtungstechnik klein | 15,00 EUR |
Beleuchtungstechnik groß | 80,00 EUR |
e) Sonstiges:
GPS-Einzelgerät | 10,00 EUR |
GPS-Koffer mit 4 Geräten | 30,00 EUR |
iPad | 10,00 EUR |
iPad-Koffer mit 4 Geräten | 30,00 EUR |
f) Medien:
DVD, CD-ROM, DVD-ROM, Medienpakete | 15,00 EUR |
Videokassetten | 10,00 EUR |
Diareihen, Tonbildreihen, Folienbücher | 5,00 EUR |
16-mm-Film | 15,00 EUR |
g) Inanspruchnahme
von Personal des Kreismedienzentrums für Vorführungen von Filmen oder Lichtbildern samt Geräteauf- und -abbau und Zeitaufwand für Fahrten | 1 Stundensatz nach lfd. Nr. 5 |
Fahrtkosten pro km | 0,40 EUR |
h) Ausbilden an Film- oder Videogeräten je Teilnehmer
Ausbilden an Film- oder Videogeräten je Teilnehmer | 15,00 EUR |
5) Stundensatz
Der volle Stundensatz (Personal-, Sach- und Gemeinkosten) beträgt derzeit für den | |
Mittleren Dienst | 55,00 EUR |
Gehobenen Dienst | 72,00 EUR |
Höheren Dienst | 95,00 EUR |
Diese Sätze gelten auch für Beschäftigte vergleichbarer Lohn- und Vergütungsgruppen.
Ansprechpartner Reutlingen:
Herr Grün
07121/480-1371
verwaltung@kmz-reutlingen.de
Frau Schubert
07121/480-1372
verleih@kmz-reutlingen.de
Frau Wegner
07121/480-1378
makerspace@kmz-reutlingen.de
Herr Renken
07121/480-1373
geraete@kmz-reutlingen.de
Tomy Klein
07121 / 480-1377
mdm@kmz-reutlingen.de
Ansprechpartner Münsingen:
Frau Baur
Frau Walter
07381/932928 0
oder
verleih@kmz-muensingen.de