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TARIFORDNUNG für die Benutzung kreiseigener Kreismedienzentren

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemein

1. Für die Inanspruchnahme und Dienstleistungen kreiseigener Einrichtungen erhebt der Landkreis privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe nachstehenden Verzeichnisses.

2. Soweit Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, wird die Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich erhoben.

3. Der Schuldner hat die zur Festsetzung des Entgelts erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das Landratsamt kann schriftliche Auskunft verlangen.

4. Das Entgelt wird zur Zahlung fällig mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner. Die Leistung des Landkreises kann davon abhängig gemacht werden, dass ein Vorschuss oder Sicherheit geleistet wird.

5. Soweit im Verzeichnis nichts anderes gesagt ist, sind mit dem Entgelt auch die dem Landkreis erwachsene Auslagen abgegolten.

II. Benutzung kreiseigener Einrichtungen

1. Soweit das Entgelt innerhalb eines Rahmens festzusetzen ist, bemisst sich seine Höhe nach dem persönlichen und sächlichen Aufwand sowie nach dem Umfang der Inanspruchnahme.

4 Inanspruchnahme der Kreismedienzentren
4.1 Öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Privatschulen (sofern diese die pauschalen Nutzungsgebühren an das Landesmedienzentrum entrichten) sind von den Entgelten nach Ziffer 4.5 befreit. Das gleiche gilt, wenn die Kreismedienzentren zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung (z.B. Vereine, Seniorenclubs) in Anspruch genommen werden. Eine gewerbliche oder im Interesse Einzelner liegende Inanspruchnahme ist aber stets entgeltpflichtig. 

4.2 Die Entgelte nach Ziffer 4.5 werden nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände von dem Medienzentrum bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.B. Samstage, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet. 

4.3 Bei Überschreitung der festgelegten Verleihzeiten kann für jeden weiteren Tag pro Gerät oder Medium zusätzlich zum normalen Entgelt ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro berechnet werden. 

4.4 Für Leihvorgänge und Dienstleistungen, die nicht in dieser Tarifordnung erfasst sind, kann der Leiter des Kreismedienzentrums in Anlehnung an die vorliegenden Sätze der Tarifordnung ein Entgelt in Höhe von 3,00 Euro bis 120,00 Euro festsetzen. 

4.5 Entgeltsätze je Tag für den Verleih von

a) Projektionstechnik:

Diaprojektoren

15,00 EUR

Dokumentenkameras

15,00 EUR

Overheadprojektoren

15,00 EUR

Super-8-mm-Projektoren

15,00 EUR

16-mm-Projektoren

50,00 EUR

Beamer Standard

40,00 EUR

Beamer Lichtstark

60,00 EUR

b) Video/Bildtechnik:

VHS/DVD-Player, DVD/Blu-ray-Player

15,00 EUR

Videokamera

30,00 EUR

Digitale Fotokamera Einzelgerät

15,00 EUR

Digitale Fotokameras Set

30,00 EUR

Filmschnittsystem

50,00 EUR

Streamingsystem

50,00 EUR

c) Audiotechnik:

Lautsprecher mit integriertem Verstärker und CD/USB-Player klein

30,00 EUR

Lautsprecher mit integriertem Verstärker und CD/USB-Player groß

50,00 EUR

Digitale Audio-Recorder/Player

20,00 EUR

Mikrofon mit Zubehör

10,00 EUR

d) Zubehör:

Gestell-Leinwand

30,00 EUR

Ständer- bzw. Kassetten-Leinwand

15,00 EUR

Video-/Fotostativ

10,00 EUR

Beleuchtungstechnik klein

15,00 EUR

Beleuchtungstechnik groß

80,00 EUR

e) Sonstiges:

GPS-Einzelgerät

10,00 EUR

GPS-Koffer mit 4 Geräten

30,00 EUR

iPad

10,00 EUR

iPad-Koffer mit 4 Geräten

30,00 EUR

f) Medien:

DVD, CD-ROM, DVD-ROM, Medienpakete

15,00 EUR

Videokassetten

10,00 EUR

Diareihen, Tonbildreihen, Folienbücher

5,00 EUR

16-mm-Film

15,00 EUR

g) Inanspruchnahme

von Personal des Kreismedienzentrums für

Vorführungen von Filmen oder Lichtbildern samt Geräteauf-

und -abbau und Zeitaufwand für Fahrten

1

Stundensatz

nach lfd. Nr. 5

Fahrtkosten pro km

0,40 EUR

h) Ausbilden an Film- oder Videogeräten je Teilnehmer

Ausbilden an Film- oder Videogeräten je Teilnehmer

15,00 EUR

5) Stundensatz

Der volle Stundensatz (Personal-, Sach- und Gemeinkosten) beträgt

derzeit für den

Mittleren Dienst

55,00 EUR

Gehobenen Dienst

72,00 EUR

Höheren Dienst

95,00 EUR

Diese Sätze gelten auch für Beschäftigte vergleichbarer Lohn- und Vergütungsgruppen.

Ansprechpartner Reutlingen:

Herr Grün
07121/480-1371
verwaltung@kmz-reutlingen.de

Frau Schubert 
07121/480-1372 
  verleih@kmz-reutlingen.de

Frau Wegner
07121/480-1378
makerspace@kmz-reutlingen.de

Herr Renken
07121/480-1373
geraete@kmz-reutlingen.de

Tomy Klein
07121 / 480-1377
mdm@kmz-reutlingen.de

Ansprechpartner Münsingen:

Frau Baur
Frau Walter
 07381/932928 0
 oder
 verleih@kmz-muensingen.de