LANDRATSAMT REUTLINGEN
TARIFORDNUNG
TARIFORDNUNG
für die Benutzung kreiseigener
Einrichtungen
- Kreismedienzentren -
gültig 01.07.2007
Einrichtungen
- Kreismedienzentren -
gültig 01.07.2007
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Für die Inanspruchnahme kreiseigener Einrichtungen erhebt der Landkreis privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe nachstehenden Verzeichnisses.
- Soweit Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, wird die Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich erhoben.
- Der Schuldner hat die zur Festsetzung des Entgelts erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das Landratsamt kann schriftliche Auskunft verlangen.
- Soweit das Entgelt innerhalb eines Rahmens festzusetzen ist, bemisst sich seine Höhe nach dem persönlichen und sächlichen Aufwand sowie nach dem Umfang der Inanspruchnahme.
- Das Entgelt wird zur Zahlung fällig mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner. Es ist an die Kreiskasse zu entrichten. Die Leistung des Landkreises kann davon abhängig gemacht werden, dass ein Vorschuss oder Sicherheit geleistet wird.
- Soweit im Verzeichnis nichts anderes gesagt ist, sind mit dem Entgelt auch die dem Landkreis erwachsenen Auslagen abgegolten.
- Die Stundensätze unter Nr. 6 des nachstehenden Verzeichnisses richten sich nach den jeweiligen Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und von sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung), die im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht werden.
LANDKREIS REUTLINGEN
B. Verzeichnis
5. Inanspruchnahme
| Entgelt in EURO | ||
| 5.1 | Öffentliche Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen (sofern diese die pauschalen Nutzungsgebühren an das Landesmedienzentrum entrichten) sind von den Entgelten nach Ziffer 5.5 befreit. Das gleiche gilt, wenn die Kreismedienzentren zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung (z.B. Vereine, Seniorenclubs) in Anspruch genommen werden. Eine gewerbliche oder im Interesse einzelner liegende Inanspruchnahme ist aber stets entgeltpflichtig. | |
| 5.2 | Die Entgelte nach Ziffer 5.5 werden nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände von dem Kreismedienzentrum bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.B. Samstage, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet. | |
| 5.3 | Bei Überschreitung der festgelegten Verleihzeiten kann für jeden weiteren Tag pro Gerät oder Medium zusätzlich zum normalen Entgelt berechnet werden |
5,00 € |
| 5.4 | Für Leihvorgänge und Dienstleistungen, die nicht in dieser Tarifordnung erfasst sind, kann der Leiter des Kreismedienzentrums in Anlehnung an die vorliegenden Sätze der Tarifordnung ein Entgelt von festsetzen. |
3 € bis50 € |
| 5.5 | Entgeltsätze je Tag für den Verleih von | |
| a) Projektionsgeräten: | ||
|
Diaprojektoren
|
15,00 € | |
|
Episkope
|
30,00 € | |
|
Overheadprojektoren
|
15,00 € | |
|
Super-8mm-Projektoren
|
15,00 € | |
|
16mm-Projektoren
|
50,00 € | |
|
Daten- und Videoprojektor
|
100,00 € | |
| b) Video/Foto: | ||
|
VHS / DVD-Player
|
20,00 € | |
|
Monitor mit VHS-Player
|
20,00 € | |
|
Digitale Videokameras
|
50,00 € | |
|
Digitale Fotokameras
|
30,00 € | |
|
Videoschnittsysteme
|
120,00€. | |
| c) Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte: | ||
|
MC-Recorder/CD-Player mit integriertem Verstärker und Lautsprecher
|
30,00 € | |
|
Digitale Tonaufzeichnungssysteme
|
20,00€ | |
|
Mikrofon mit Zubehör
|
10,00 € | |
| d) Bildwände und Projektionszubehör: | ||
|
Gestell-Leinwand 3 x 3 m
|
30,00 € | |
|
Ständer-Leinwand
|
15,00 € | |
|
Video/Fotostativ
|
10,00 € | |
| e) Film- und Bildmaterial: | ||
|
16-mm-Film, Rolle bis 300 m
|
15,00 € | |
|
16-mm-Film, Rolle über 300 m
|
25,00 € | |
|
Videokassetten
|
10,00 € | |
|
Diareihen, Tonbildreihen, Folienbücher
|
5,00 € | |
|
DVD, CD-ROM, DVD-ROM, Medienpakete
|
15,00 € | |
| f) Inanspruchnahme von Personal der Bildstelle für Vorführungen von Filmen oder Lichtbildern samt Geräteauf- und -abbau und Zeitaufwand für Fahrten | 1 Std. Satz nach lfd. Nr. 6 | |
| Fahrtkosten | 0,40 pro km | |
| g) Ausbilden an Film- oder Videogeräten je Teilnehmer | 15,00 € |
6. Stundensatz
Der volle Stundensatz (vgl. Ziffer Nr. 7 der AllgemeinenGeschäftsbedingungen) nach lfd. Nr. 2.1 beträgt derzeit
- für Personalkosten
| Einfacher Dienst | 27,00 EUR |
| Mittlerer Dienst | 35,00 EUR |
| Gehobener Dienst | 44,00 EUR |
| Höherer Dienst | 56,00 EUR |
- für Sachkosten
| Raumkosten(soweit erforderlich) pro Arbeitsstunde | 1,47€ | |
| Sonstige Sachkosten (soweit erforderlich) | ||
| Für Arbeitsplatzgrundausstattung | ||
| - einfacher, mittlerer und gehobener Dienst pro Arbeitsstunde | 0,65€ | |
| - höherer Dienst pro Arbeitsstunge | 0,71€ | |
| Sächlicher Verwaltungsaufwand pro Arbeitsstunge | 1,59€ |
Diese Sätze gelten auch für Beschäftigte vergleichbarer Lohn- und Vergütungsgruppe




